Gesetzliche Grundlagen

Speziell für die (Um-)Gestaltung von barrierefreien (Wohn-)Raum sind für die eigentlich länderspezifischen Bauordnungen der Bundesländer nachfolgende bundesweit gültigen Normen erlassen worden:

  1. DIN 18024 Barrierefreies Bauen:
    1. Teil 1: „Straßen, Plätze, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen, Spielplätze“
    2. Teil 2: „Öffentlich zugängliche Gebäude und Arbeitsstätten“
  1. DIN 18025 Barrierefreie Wohnungen:
    1. Teil 1: „Wohnungen für Rollstuhlbenutzer“
    2. Teil 2 „Barrierefreie Wohnungen“


Hierbei sind die wichtigsten Anforderungen der DIN 18025 (Teil 2):

  1. Der Wohnungszugang:
    1. Schwellenloser Zugang zur Wohnung und zu den Räumen innerhalb der Wohnung sowie zum Freisitz
    2. Treppen mit beidseitigen Handläufen, ohne Stufenunterschneidungen, gut ausgeleuchtet
  1. Die Wohnung allgemein:
    1. Türbreiten innerhalb der Wohnung mindestens 80 cm
    2. Breite der Wohnungs-, Haus- und Fahrstuhltüren mind. 90 cm
    3. Fensterbrüstungen von mindestens einem Raum der Wohnung und die Brüstung des Freisitzes sollten ab einer Höhe von 60 cm durchsichtig sein.
    4. Bedienelemente wie Steckdosen und Schalter auf 85 cm Höhe
  1. Das Bad:
    1. Bodengleiche Dusche von mind. 120 cm Durchmesser
    2. Waschbecken und Spüle sollten mit Unterputz- oder Flachaufputzsiphon versehen sein, damit sie auch im Sitzen gut benutzbar sind.
    3. Das nachträgliche Anbringen von Haltegriffen neben Sanitärobjekten muss möglich sein.
    4. Nach außen aufschlagende Badezimmertür (alternativ: Schiebetür)

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