Mehr Lebensqualität und Selbstständigkeit für Pflegebedürftige
Der Wunsch, so lange wie möglich selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu leben, ist bei vielen Menschen groß. Gerade für Pflegebedürftige kann dies jedoch eine Herausforderung sein. Hier setzt die Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SGB XI an. Dieses Gesetz ermöglicht es pflegebedürftigen Personen, gezielt Entlastungsangebote zu nutzen, die ihnen den Alltag erleichtern und zur Erhaltung ihrer Selbstständigkeit beitragen.
Unsere Dienstleistungen:
- Begleitung zu Einkäufen, Arzt- und Behördenbesuchen und bei Spaziergängen
- Betten beziehen
- Einkaufs- und Botendienste
- Hilfe bei Behördenangelegenheiten und mit der alltäglichen Korrespondenz
- Kochen, Zubereitung von Mahlzeiten in der häuslichen Umgebung
- Reinigung der Wohnung inkl. Fußböden, Möbeln, Flächen im allgemein üblichen Lebensbereich, Fenstern (Fensterreinigung durch Partnerbetrieb)
- Gemeinsames Spielen und Vorlesedienste
- Wäschepflege und Bügeln in der häuslichen Umgebung
Was ist die Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI?
Der § 45a des Sozialgesetzbuchs XI (SGB XI) beschreibt Angebote zur Unterstützung im Alltag, die darauf abzielen:
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Pflegepersonen zu entlasten,
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die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu erhalten,
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soziale Kontakte zu ermöglichen und zu fördern.
Diese Angebote können vielfältig sein und umfassen unter anderem:
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Betreuungsangebote – Hilfe im Haushalt, Freizeitgestaltung oder Begleitung zu Terminen.
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Alltagsunterstützung – Hilfe bei der Haushaltsführung, Organisation von Hilfsleistungen und Assistenz im Alltag.
Wer kann diese Leistungen in Anspruch nehmen?
Die Unterstützung im Alltag richtet sich an:
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Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1
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Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen
Finanzierung und Kostenübernahme
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben nach § 45b SGB XI Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Es handelt sich hierbei um eine Leistung der Pflegeversicherung, die nicht wie das Pflegegeld regelhaft an die Pflegebedürftigen ausgezahlt, sondern von den Pflegekassen gegen die Vorlage von Rechnungen für tatsächlich in Anspruch genommene Versorgungsleistungen erstattet wird. Pflegekassen rechnen den Entlastungsbetrag nur mit Anbieterinnen und Anbietern ab, die dafür zugelassen sind und eine Anerkennung des Landes erhalten haben
Vorteile der Unterstützung im Alltag
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Erhalt der Selbstständigkeit: Pflegebedürftige können weiterhin ihr gewohntes Leben führen.
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Steigerung der Lebensqualität: Alltagshilfen ermöglichen ein würdevolles und sicheres Leben in vertrauter Umgebung.
Fazit
Die Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI ist ein wertvolles Hilfsangebot für Pflegebedürftige. Sie ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben, bietet gezielte Entlastung und sorgt für mehr Sicherheit im Alltag. Nutzen Sie diese Möglichkeiten und lassen Sie sich beraten!
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