Speziell für die (Um-)Gestaltung von barrierefreien (Wohn-)Raum sind für die eigentlich länderspezifischen Bauordnungen der Bundesländer nachfolgende bundesweit gültigen Normen erlassen worden:
- DIN 18024 Barrierefreies Bauen:
- Teil 1: „Straßen, Plätze, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen, Spielplätze“
- Teil 2: „Öffentlich zugängliche Gebäude und Arbeitsstätten“
- DIN 18025 Barrierefreie Wohnungen:
- Teil 1: „Wohnungen für Rollstuhlbenutzer“
- Teil 2 „Barrierefreie Wohnungen“
Hierbei sind die wichtigsten Anforderungen der DIN 18025 (Teil 2):
- Der Wohnungszugang:
- Schwellenloser Zugang zur Wohnung und zu den Räumen innerhalb der Wohnung sowie zum Freisitz
- Treppen mit beidseitigen Handläufen, ohne Stufenunterschneidungen, gut ausgeleuchtet
- Die Wohnung allgemein:
- Türbreiten innerhalb der Wohnung mindestens 80 cm
- Breite der Wohnungs-, Haus- und Fahrstuhltüren mind. 90 cm
- Fensterbrüstungen von mindestens einem Raum der Wohnung und die Brüstung des Freisitzes sollten ab einer Höhe von 60 cm durchsichtig sein.
- Bedienelemente wie Steckdosen und Schalter auf 85 cm Höhe
- Das Bad:
- Bodengleiche Dusche von mind. 120 cm Durchmesser
- Waschbecken und Spüle sollten mit Unterputz- oder Flachaufputzsiphon versehen sein, damit sie auch im Sitzen gut benutzbar sind.
- Das nachträgliche Anbringen von Haltegriffen neben Sanitärobjekten muss möglich sein.
- Nach außen aufschlagende Badezimmertür (alternativ: Schiebetür)